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Recht der Aussageverweigerung

Ein Zeugnisverweigerungsrecht über intime Fragen sollte IMO so aussehen:

Jeder hat das Recht, die Aussage über intime, insbesondere sexuelle, Fragen zu verweigern. Er muß vor jeder Befragung über dieses Recht informiert werden. Weiterhin muß er vor jeder Befragung über die möglichen Folgen seiner Aussage informiert werden.

Die Begründung fällt nicht schwer. Die Schädigung der Intimsphäre durch eine solche Aussage kann immens sein, insbesondere wenn die Aussage nicht generell akzeptierte sexuelle Handlungen und Neigungen offenbart.

Das Ermittlungsinteresse des Staates hat dahinter zurückzustehen. In allgemeinen Strafsachen ist es sowieso nur von sehr begrenztem Interesse. Die Tatsache, daß einige Personen miteinander "intim" sind, sagt als Indiz kaum mehr aus als daß sie eng befreundet sind.

In Vergewaltigungsstrafsachen hat der Angeklagte sowieso ein Zeugnisverweigerungsrecht. Damit schützt das obengenannte Recht vor allem das Opfer vor weiterer Traumatisierung. Angesichts der Resultate von Baurmann 1983, nach dem in einem Zehntel der angezeigten Sexualdelikte Kontakt mit Behörden der Hauptgrund für Schäden ist, ist ein solcher Opferschutz dringend erforderlich.

Kinder

Es ist wichtig, daß dieses Recht auch Kindern zugebilligt wird. Eltern sind nicht imstande, die psychischen Auswirkungen einer Aussage gegen den Willen des Kindes abzuschätzen. Im Gegenteil, in einem weiteren Zehntel der Sexualstraftaten ist die Reaktion der Umwelt, insbesondere der Eltern, Hauptschadensverursacher (ebenda).

Insbesondere ist bei Verhören von Kindern die Information über die Auswirkungen der Aussage wichtig. Viele Kinder können sich nicht vorstellen, daß die oft geringen sexuellen Handlungen zu schweren Freiheitsstrafen führen, und wünschen eine solche Freiheitsstrafe keineswegs. Sollten sie erst später realisieren, welche Folgen ihre Aussage tatsächlich hatte, kann dies zu schweren Schuldkomplexen führen.