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Kinderrechte

Kinder sind von ihrem juristischen Zustand her faktisch rechtlos. Hätten Erwachsene ähnliche Rechte, würde man sie als Leibeigene bezeichnen. In diesem Sinne sind Kinder Leibeigentum der Eltern, wobei in einigen Fragen der Staat Miteigentümer ist.

Das Konzept der Kinderrechte geht davon aus, daß auch Kindern zumindest sehr viele Rechte Erwachsener zugebilligt werden müssen. Da dies keine Kinderrechtsseite im eigentlichen Sinn ist, sei nur auf die wichtigsten sexuellen Rechte hingewiesen:

Weiterhin sehe ich eine Beziehung zwischen der heutigen Sex-Hysterie und Kinderrechten: durch die Kritik am sexuellen Mißbrauch in der Familie ist indirekt die Familie selbst angegriffen. Sie wehrt sich, indem sie den Angriff von der Gewaltfrage auf die sexuelle Frage ablenkt.

Eine Emanzipation der Kinder dürfte vermutlich ebenso die Verfolgung von Sex mit Kindern beenden wie die Emanzipation der Frau die Verfolgung von Ehebruch beendet hat.