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Verfolgung durch die Polizei

Verhöre von Kindern durch die Polizei sind oft sehr traumatisch für die Kinder.

Nach der Untersuchung von Baurmann 1983 ist in etwa einem Zehntel aller angezeigten Sexualstraftaten überhaupt Polizeiverhör bzw. Gerichtsverhandlungen Hauptschadensursache.

Für einvernehmliche Kontakte, bei denen das Schadenspotential durch die sexuellen Handlungen selbst so gering ist, daß sie in dieser Studie nicht nachgewiesen werden konnte, dürften die Verhöre somit gefährlicher sein als die verfolgten Handlungen selbst.

Es geht dabei gar nicht mal um offensichtlich unangemessenes Verhalten wie im Fall Sebastian Bleisch, in dem die "Opfer" sogar verhaftet, in Handschellen abgeführt und einer Leibesvisitation mit "Slip runter" unterzogen werden, oder wie im Fall Daniel H. ("Die Polizisten behandelten uns wie Dreck. Als ob wir Huren wären."; Dann steht im Protokoll: 'Das Kind beginnt zu weinen.' Es sagt nichts mehr. Ende der Einvernahme: 15.30 Uhr. 16.00 Uhr: Fortsetzung der Einvernahme. Frage des Polizisten: 'Bist du jetzt bereit, die Wahrheit zu sagen?' - 'Ja, ich bin bereit.') oder dass zeugnisverweigerungsberechtigten Kindern dieses Recht vorenthalten wird (Undeutsch 1994)

Auch wenn die Verhörmethoden noch so nett sind - das Verhör bleibt auf eins gerichtet: Auch gegen den Willen des Kindes Details über sein Intimleben zu erfahren, um diese im eigenen Ermittlungsinteresse zu verwenden. Ob und wie das Kind es verkraftet, dass eine von ihm möglicherweise sogar geliebte Person aufgrund seiner Aussage ins Gefängnis kommt, interessiert die Polizei nicht - sie ist dazu verpflichtet, ohne Rücksicht auf die Intimsphäre des Kindes die Wahrheit zu ermitteln.