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Folgen des Strafverfahrens für die Kinder

In dieser Datei werden die Folgen des Strafverfahrens für die beteiligten Kinder untersucht.

Inhalt:




AHS

[1988]:

Kinder, die durch eine sexuelle Handlung selbst nicht geschädigt wurden, sondern erst aufgrund deren Anzeige und eines Strafverfahrens tatsächlich zu Opfern werden und Schaden erleiden, sind nicht die Ausnahme. Sowohl die Tatsache als auch die Methoden der Polizeiverhöre sowie die Durchführung von Gerichtsverhandlungen verletzen die Intimsphäre in meist unverantwortlicher Weise. Positive Erfahrungen mit der Sexualität werden dadurch nachträglich ins Gegenteil verkehrt. Aus solchen Verfahren gehen Kinder oft seelisch schwer verletzt und mit tiefen Schuldgefühlen hervor: schuldbewußt, weil sie etwas angeblich Schlimmes selbst mit verübt haben, und schuldbewußt, den befreundeten "Täter" verraten zu haben. Auch wenn die Behörden um Diskretion bemüht sind, dringt erfahrungsgemäß immer etwas nach außen und haftet den "Opfern" als dauerhafter Makel an. Das Gesetz, das vorgibt, Kinder zu schützen, schadet ihnen in solchen Fällen. (p.21)