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3. Problematisches: "What's wrong with sex between adults and children?"

aus: Schetsche, Zur Problematik der Begründung des sexualstrafrechtlichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen, MschrKrim 77:4, 1994, p.205

Mit dieser Überschrift seines 1979 publizierten Aufsatzes traf der führende US-amerikanische Mißbrauchsforscher, David Finkelhor, den Kern der Problematik der ethischen Beurteilung. Er diskutiert in dem (bis heute in seiner analytischen Schärfe kaum erreichten) Beitrag die wichtigsten in der Literatur genannten Einwände gegen diese Interaktionen: ihre 'Unnatürlichkeit', die Gefahr einer vorzeitigen Sexualisierung des Kindes und die psychischen Schäden, die sie hervorrufen (vgl. Fegert, 1987). Finkelhor kommt zu dem (damals noch und möglicherweise heute wieder überraschenden) Ergebnis, daß die Prämissen aller drei Argumente einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten. Sie seien allesamt ungeeignet, eine pauschale moralische Verurteilung (und strafrechtliche Sanktionierung) dieser Kontakte zu legitimieren. Das Problem besteht nach seiner Ansicht besonders darin, ethische Gründe für die Ablehnung der Kontakte zu finden, denen das Kind nach außen hin "zustimmt" und die mit keiner nachweisbaren Schädigung verbunden sind.

Heute werden in der Fachliteratur drei "Modelle" angeboten, wie bei prinzipieller Anerkennung des Grundsatzes der Selbstbestimmung die Pönalisierung sog. einvernehmlicher oder einverständlicher Sexualkontakte zwischen Erwachsenem und Kind begründet werden kann. Diese drei Lösungsvorschläge für das Selbstbestimmungs-Paradoxon sollen im folgenden kurz dargestellt und auf ihre Plausibilität hin befragt werden.

1. Vorschlag: Unbeachtlichkeit des kindlichen Willens

2. Vorschlag: Doppelte Unfähigkeit zur Selbstbestimmung

3. Vorschlag: Disparität der Wünsche

Zur Kritik der drei 'Modelle'

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