[Base] [Index]

aus: Schetsche, Zur Problematik der Begründung des sexualstrafrechtlichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen, MschrKrim 77:4, 1994, 3. Problematisches, pp.209-210

[Die] Frage des Machtgefälles unter den Beteiligten [bringt] eine neue Dimension ein. Ein wesentliches Problem dieser - prinzipiell richtigen - Feststellung besteht jedoch in der Gleichsetzung der Asymmetrie in der Macht der Akteure mit deren aktueller Ausnutzung zu Lasten des potentiell Unterlegenen. Wenn man hier tatsächlich mit Kategorien von "Gewalt" arbeiten will, handelt es sich bei der konstatierten Asymmetrie der Beziehungen lediglich um ein (personales) Gewaltpotential. Das heißt, eine Seite besitzt aufgrund ihrer besseren Machtmittel die Fähigkeit, Gewalt gegen die andere Seite einsetzen zu können, ohne mit adequaten Reaktionen rechnen zu müssen. Dieses Potential ist allerdings nicht gleichzusetzen mit dem aktuellen Einsatz von Gewalt. Das heißt: Aus dem Vorliegen einer asymmetrischen Beziehungsstruktur kann nicht unmittelbar auf die Gewaltsamkeit der Interaktion geschlossen werden. Die aktuelle Debatte dagegen

"indiziert Gewalt im Sinne eines Schädigungspotentials, weil sie auf der Seite der älteren Person überlegene Macht und größeres Wissen über Sexualität impliziert ... die Definition beruht also nicht auf faktischen Schädigungen ... Kritisch ist daher zu fragen, ob sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern tatsächlich per se mit Gewalt gleichzusetzen sind." (Honig, 1992b, S. 378)

siehe auch weitere Diskussion.