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Wer fürchtet sich vorm schwarzen Mann?

Ein Alptraum für alle Eltern: sexuelle Belästigung ihrer Kinder. ELTERN-Redakteurin Xenia Frenkel berichtet, wer besonders gefährdet ist - und wie man sein Kind schützen kann. (Eltern, April 1995, S.221)

Auszüge [Mit einigen Bemerkungen]

...

Wie viele Kinder im Schutzalter Opfer werden, darüber tappen Polizei und Experten im Dunkeln. Jedenfalls sind es viel mehr, als die offizielle Polizeistatistiken angeben. Denn noch längst nicht jeder übergriff auf Kinder wird angezeigt. Vor allem deshalb nicht, weil viele dieser Vorfälle glücklicherweise ebenso glimpflich verlaufen wie bei bei Leonie und ihrer Freundin. Auch erleben Kinder diese Situationen, sofern sie nicht bedroht worden sind, meist als unwesentlich.

[Richtig. Warum nehmen sie die Erwachsenen dann so wichtig? Im Interesse der Kinder oder aufgrund ihrer eigenen Gefühle?]

Exhibitionismus macht 65 Prozent der Sexualdelikte aus. Diese Straftat passiert vor allem im Freien und wird von Personen begangen, die die Kinder nie zuvor gesehen haben. Harmlos sind diese Vorfälle trotzdem nicht. Denn es ist durchaus nicht erwiesen, daß Exhibitionisten immer ungefährlich sind.

[??? Es ist auch nicht erwiesen, das Eltern immer ungefährlich sind. Seltsame Logik.]

Die Reaktion von Eltern ist denn auch Angst. Die Angst vor dem "schwarzen Mann". "Verständlich" findet das die Frauenbeauftragte der Münchner Polizei, Christine Steinherr. "Aber die Angst der Eltern steht oft in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Gefährdung. Sexuelle Gewaltverbrechen an Kindern und Jugendlichen durch Fremdtäter sind immer noch sehr selten. Sie haben auch nicht, wie oft behauptet wird, in den letzten Jahren besonders zugenommen."

Aus Angst vor einem Sexualdelikt würden einige Eltern ihre Kinder am liebsten gar nicht mehr allein auf die Straße lassen. "Falsch", meint Christine Steinherr. "Kinder müssen sich in einem bestimmten Umfeld frei bewegen können. Sie sollen lernen, sich in brenzligen Situationen zu behaupten. Kein Kind im Schulalter kann man dauernd beaufsichtigen. Das würde seine Entwicklung hemmen."

Gibt es Kinder, die besonders gefährdet sind?

Grundsätzlich kann jedes Kind Opfer werden. Statistisch gesehen sind es aber zu 98 Prozent Mädchen zwischen neun und zwölf jahren.

Besonders gefährdet sind Kinder, die

Christine Steinherr: "Es klingt immer wie ein Vorwurf an die Eltern, aber leider ist etwas Wahres dran: Kinder, die sich geliebt und verstanden fühlen, lassen sich nur schwer überreden, mit einem wildfremden Menschen mitzugehen oder sich anfassen zu lassen."

Wie können die Eltern ihr Kind wirksam schützen?

Stärken Sie das Selbstbewußtsein Ihres Kindes. Nehmen Sie seine Bedüfnisse ernst. Gutgemeinte Ratschläge nutzen nichts. Bestärken Sie Ihr Kind, wenn es sich gegen Zärtlichkeiten wehrt. Erst recht, wenn es auf der Straße von wildfremden Leuten mit den Worten angefaßt wird: "Bist Du aber süß". Jeder hat ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Kritisieren oder bestrafen Sie Ihr Kind deshalb auch nicht, wenn es der Omi den Begrüßungskuß verweigert. Sonst bekommt es den Eindruck: An meinen Körper darf wohl jeder dran. Wenn ich mich wehre, kreige ich nur ärger.

[volle Zustimmung]

üben Sie in Rollenspielen, wie sich Ihr Kind im Notfall verhalten sollte. Die beste Methode, wenn andere Leute in der Nähe sind: Schreien. Schon ein Satz wie "Dieser Mann hat mich gerade angefaßt" erregt Aufmerksamkeit und schlägt den Täter meist in die Flucht.

[Dies halte ich für zweifelhaft. Grund: Siehe nächster Punkt.]

Informieren Sie sich, wo sich Ihr Kind aufhält. Wann, wie und gegebenenfalls mit wem es nach Hause kommt. Seien Sie deshalb auch Ihrem Kind gegenüber absolut zuverlässig und pünktlich. Nur durch Ihr Vorbild lernt es, wie wichtig es ist, daß man sich auf andere verlassen kann.

[Also doch ständig kontrollieren? Vorhin klang das anders.] Melden Sie Ihr Kind zu einem Sport-Kurs an. Für Kinder bis zur Pubertät sind Kampfsportarten zur Selbstverteidigung wie Karate oder Taek-Won-Do umstritten - sie geben ihnen das Gefühl, daß die Umwelt eine permanente Bedrohung ist, gegen die sie sich wehren müssen. [Dieses Argument düfte er gegen das obengenannte Rollenspiel sprechen als gegen Kampfsport.] Geeignet sind hingegen Judo oder Jiu-Jitsu für Mädchen und Jungen ab fünf sowie Mannschafts-Sportarten wie Basket-, Volley- oder Handball. [und wo bleibt der Fußball?] Vor allem Mädchen können in gemischten Mannschaften lernen, sich Jungen gegenüber zu behaupten.

Trainiert werden Schnelligkeit, Konzentrationsfähigkeit, Geschicklichkeit und Ausdauer. In Krisensituationen reagieren Kinder dann weniger kopflos und verschreckt. Erfahrungsgemäß werden die meisten Sexualtäter bei Kindern nicht sofort gewalttätig. [Die meisten werden überhaupt nicht gewalttätig.] Fast immer versuchen sie zuerst, das Kind ins Gespräch zu ziehen und sein Vertrauen zu gewinnen.

Klären Sie Ihr Kind auf. Aufklären heißt hier: keine Angst machen. Auf die Frage "Warum will der Mann, daß ich seinen Penis anfasse?" geben Eltern häufig die Antwort: "Das ist ein böser Mensch." Oder: "Dieser Mann ist krank." Aber unter "bösen Menschen" können sich selbst Schulkinder kaum den lustigen Nachbarn vorstellen, der ja immerhin auch ein Täter sein könnte. Ebenso mißverständlich ist die Erklärung, daß diese Menschen krank sind. Sind Kranke denn nicht schwach und hilflos? Und muß man zu ihnen nicht besonders nett sein?

[Richtig, beide Erklärungen sind Quatsch. Aber was soll man denn nun antworten? Vielleicht die Wahrheit? Etwa so: "Weil es sehr angenehm ist, seinen Penis zu berüren, und noch viel angenehmer, wenn ein anderer das macht."? ]

Viel wichtiger ist, dem Kind klarzumachen, daß man keinem Menschen kriminelle Neigungen und Absichten ansieht. Daß ein Sexualtäter so sympathisch wie der Lehrer und so nett wie der Papa sein kann. [Wie war das vorhin mit dem Gefühl, daß die Umwelt eine permanente Bedrohung ist?]

Versuchen Sie, bei allen Fragen sachlich und präzise zu bleiben. Wählen Sie konkrete, aber keine abstoßenden oder angsteinflößenden Beispiele. Fragen Sie Ihr Kind nach seinen Gefühlen: "Wenn du und ich kuscheln, macht das Spaß. [Was sagt da der Staatsanwalt zu: Kuschelsex mit Minderjährigen! Oje. Lachen Sie nicht, es ist traurig.] Was ist aber, wenn dich jemand küßt oder streichelt, ohne daß du das willst? [Was ist aber, wenn ich das will?] Vielleicht versucht derjenige, dich zwischen den Beinen zu berüren oder dich auszuziehen. Fändest du das nicht merkwürdig und unangenehm?" [Unangenehm? Wieso eigentlich?]

Machen Sie Ihrem Kind Mut, seinen Gefühlen zu vertrauen! [wie war das vorhin mit dem sympathisch wie der Lehrer und nett wie der Papa?]

Erklären Sie ihm, daß es neben schönen Geheimnissen auch schlimme Geheimnisse gibt, die man nicht für sich behalten darf. Daß dazu Körperkontakte und Zärtlichkeiten gehören, wie si e nur Erwachsene, z.B. die Eltern untereinander, austauschen dürfen. [Da sind wir endlich am Knackpunkt angelangt. Warum dürfen nur Erwachsene zueinander zärtlich sein?] "Wenn ein Erwachsener so etwas mit dir machen will und verlangt, daß du niemandem davon erz&aehlst, stimmt etwas nicht."

[Was stimmt denn nicht? Sie wissen doch, was nicht stimmt. Also sagen sie es: Anstelle von "stimmt etwas nicht" bitte konkreter "dann liegt das daran, das es ein Gesetz gibt, daß ein Erwachsener, der Sex mit Kindern macht, ins Gefängnis kommt. Und das möchte der Erwachsene natürlich nicht. Aber Sex mit dir machen möchte er gerne. Also bittet er dich, nichts zu erzählen."

Zuviel an Information, zu kompliziert? Nein, es ist eine einfache und klare Erklärung des wirklichen Sachverhalts, einfacher als ein mystisches "stimmt etwas nicht", das der Phantasie freien Lauf läßt. Warum ich so sehr darauf bestehe? Weil dies ein Vorenthalten von Information ist (bewußt oder unbewußt), die es dem Kind ermöglichen würde, selbst zu entscheiden, ob es Ihnen etwas erzählt oder nicht. Sie wollen, daß das Kind Ihnen von jedem sexuellen Kontakt mit einem Erwachsenen erzählt, ohne daß es die Konsequenzen, die dieser Bericht für den Erwachsenen haben kann, kennt. Und das ist Betrug.]

Anregungen für ein Gespräch bekommen Sie auch durch diese Bücher: Aliki, "Gefühle sind wie Farben", Beltz Verlag, 24.80 Mark; Oralee Wachter, "Heimlich ist mir unheimlich", Donna Vita Verlag, 17.80 Mark; Ulrike Boljahn und Sylvia Deinert, "Das Familienalbum", Lappan Verlag, 34 Mark (ab fünf Jahren). [Der zweite Buchtitel verrät seine Taktik: Die Heimlichkeit, für die es einen einfachen, sachlichen Grund gibt, soll für das Kind zur Unheimlichkeit werden, damit es ja alles den Eltern erzählt. Wie bereits gesagt, Betrug am Kind, ab fünf Jahren.

Dieser Betrug ist außerdem gefärlich. Bei einem Gewalttäter, der das Kind mit Drohungen einschüchtert, wird die korrekte Information über das Gesetz das Kind eher ermutigen, den Eltern alles zu erzählen. Bei einem Pädophilen, der ein Konsensverhältnis mit dem Kind anstrebt, geht er nach hinten los, da der Pädophile dem Kind normalerweise die korrekte Information über die Gesetzeslage gibt.]

Was tun, wenn Ihr Kind sexuell belästigt wurde?

Bleiben Sie ruhig, wenn Ihr Kind von sexuellen Kontakten zu anderen Jugendlichen oder Erwachsenen erzählt. Eine überreaktion kann für ein Kind belastender sein als die Tat selbst.

Machen Sie ihm auf keinen Fall Vorwürfe, daß es sich zur falschen Zeit mit den falschen Freunden am falschen Ort aufgehalten hat. Selbst wenn das wirklich so war. Sonst erzählt Ihr Kind beim nächsten mal vieleicht nichts mehr. Versuchen Sie liebevoll und vorsichtig herauszufinden, was passiert ist. Warum Ihr Kind nicht gleich weggelaufen ist oder weglaufen konnte.

Gelegentlich kommt es auch unter Gleichaltrigen zu sexuellen übergriffen. Damit sind nicht die harmlosen "Doktorspiele" von Vorschulkindern gemeint. [sondern die von Teenagern?] Suchen Sie hier sofort das Gespräch mit den Eltern der beteiligten Kinder. Insbesondere wenn Ihr Kind bedroht oder gar verletzt wurde.

... Selbstverständlich müssen Sie jede sexuelle Straftat - und dazu gehören auch Belästigungen! - anzeigen. Auch dann, wenn Ihr Kind allem Anschein nach "freiwillig" mitgemacht hat.

[Sie müssen überhaupt nichts. Wie war das vorhin mit der Überreaktion, die für das Kind belastender sein kann als die Tat selbst? Ich meine, dies gilt auch für die überreaktion des Staates. Überlegen Sie sich also sehr genau, ob Sie Anzeige erstatten. Wenn Sie einmal Anzeige erstattet haben, können Sie nichts mehr zurücknehmen. Beraten Sie sich mit Ihrem Kind, erlätern Sie ihm, was es tun muß wenn es zur Anzeige kommt (Polizeiverhör, Gericht), welche Strafe der Erwachsene zu erwarten hat usw. und hören Sie auf die Meinung Ihres Kindes.

Erstatten Sie auf keinen Fall gegen den Willen des Kindes Anzeige. Dies wäre ein schwerer Vertrauensbruch. Das Kind hat sich Ihnen anvertraut, als es Ihnen davon erzählt hat. Versuchen Sie auch nicht, das Kind zu "überzeugen". Es muß selbst wollen, daß der Erwachsene ins Gefängnis kommt, und bereit sein, dafür Verhör und Gerichtsverhandlung in Kauf zu nehmen.]

Niemals liegt die Verantwortung oder gar die Schuld bei Ihrem Kind, sondern immer beim Täter. [Daß das Kind keine Schuld hat, ist doch klar. Es ist doch schließlich das "Opfer", das "geschützt" wird. Wozu also dieser Satz?

Es geht hier um Schuldgefühle, die beim Kind entstehen, wenn es mit der obengenannten Überreaktion der Eltern oder des Staates konfrontiert wird. Das Kind sieht sich selbst nicht als Opfer, wenn es mit der sexuellen Handlung einverstanden war oder sie sogar selbst mit eingeleitet hat. Also muß die "Tat" selbst wohl das Schlimme gewesen sein. Und da es sehr wohl weiß, daß ohne seine Beteiligung die Tat nicht stattgefunden hätte, ist es selbst mit "schuld".

Ob es hilft, dem Kind zu erklären, daß es keine Schuld hat (was der obige Satz anzudeuten scheint), scheint mir sehr zweifelhaft. Erstens bestärkt dies eher die Vermutung des Kindes, das der sexuelle Akt etwas schuldbeladenes ist, nur das eben der Erwachsene die Schuld bekommen hat (wie üblich, die älteren kriegen immer alles ab). Hinzu kommt, daß man annehmen kann, daß das Kind, nach einem Blick auf die erste negative Reaktion der Eltern, seinen Anteil am Zustandekommen der sexuellen Handlung sicherlich heruntergespielt hat. Die Erklärung, daß es keine Schuld hat, zeigt ihm lediglich, das dies offensichtlich geklappt hat.]

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Die Anhörung des Kindes erfolgt durch eigens dafür ausgebildete Polizeibeamte und -beamtinnen in einer kindgerechten Atmosphäre.

[Die Gefahr der Traumatisierung durch Polizeiverhör und Gerichtsverhandlung ist insbesondere bei sexuellen Handlungen mit Einverständnis des Kindes nicht so sehr mit der Atmosphäre verbunden. Es sind verschiedenste Schuldgefühle, die gefährlich sind. Schuld, weil es Sex gemacht hat, weil es zugestimmt hat, weil es sein Schweigeversprechen gebrochen hat, weil es seinen eigenen Anteil heruntergespielt hat, bei Jungen außerdem weil er homosexuell ist. An diesen Gefahren ändert auch die netteste Polizistin nichts.]

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Glauben Sie, was Ihnen Ihr Kind erzählt!

[Insbesondere auch dann, wenn es sagt, das es mit dem Sex einverstanden war und das ganze schön gefunden hat.]

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