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Mein Klient war ein Jugendfuehrer, der in einem Heim eine Gruppe verwahrloster 12- bis 15jaehriger betreut hatte. Erst als er schon ein halbes Jahr dort war, gab er dem Wunsch von drei Jungen nach intimer Zaertlichkeit nach; er streichelte ihre nackten Koerper, wenn er zu ihnen in den Schlafraum kam, um ihnen Gute-Nacht zu wuenschen, und beruehrte dabei auch ihren Penis. Er machte daraus kein Geheimnis, diskutierte es sogar mit seinen Kollegen, so dass die Leitung ueber das, was da vorging, durchaus informiert war. Zunaechst hatte niemand Einwaende dagegen. Spaeter jedoch kam es zu Misshelligkeiten wegen ganz anderer Dinge, und dann wurde er entlassen. Das verursachte unter den Jungen einen regelrechten Aufstand. "Endlich hatten wir mal einen guten Erzieher, und nun jagen sie ihn davon!" Da die Anstaltsleitung seine Entlassung staerker begruenden musste, erstatte man Anzeige gegen ihn bei der Polizei wegen "unzuechtigen Verhaltens". So stand er also jetzt vor Gericht. Ich machte dem Richter klar, dass diese Jungen nach Zuneigung geradezu gehungert haetten, da sie als Kinder von seiten ihrer Elternnicht viel Zaertlichkeit erfahren hatten, folglich sei das Verahlten meines Klienten durchaus angebracht und empfehlenswert gewesen. "Aber", unterbrach mich der Richter an dieser Stelle, "dabei hatte er doch dann Lustgefuehle!" Nun sind fuer Juristen Lustgefuehle stets etwas Schreckliches, denn sie machen eine Handlung zur Unzucht. Dem Arzt, der einen nackten Koerper beruehrt, um ihn zu untersuchen, wird unterstellt, dabei keine Lust zu verspueren; solange das zutrifft, bleibt er strafrechtlich unbehelligt. Wer aber Freude hat an der Beruehrung eines nackten Koerpers, der nicht derjenige seiner rechtmaessigen Ehefrau ist, macht sich der Unzucht schuldig. Der Richter erwartete daher, dass ich als Verteidiger die behaupteten Lustgefuehle meines Mandanten energisch ableugnen wuerde, dass es dafuer also keinerlei Beweise gebe. Statt dessen erwiderte ich: "Gott sie Dank ja, Herr Richter!" Grosses Erstaunen. Dann die Frage des Richters: "Wie meinen Sie das?" Ich erlaeuterte daraufhin, dass Kinder eine besonders feine Intuition besaessen. Bekaemen sie den Eindruck, dass ein Erzieher sie lediglich pflichtgemaess uebers Haar streichele, kuesse, liebhabe, nur weil das so Vorschrift sei, dann sei ihnen so ein Verhalten zuwider. Das bedeutete fuer sie fast eine Beleidigung. Was ein Streicheln zu einem Streicheln, Zaertlichkeit zu wahrer Zaertlichkeit macht, ist genau diese intuitive Sicherheit, dass derjenige, der zaertlich ist, das Glueck dieser Zaertlichkeit auch persoenlich bei sich erlebt."