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Die Kosten der Bestrafung
Für eine Abschätzung des Nutzens der Androhung einer Freiheitsstrafe
müssen auch die rein materiellen Kosten einer solchen Gefängnisstrafe
abgeschätzt werden.
- Kosten für den Bau einer Gefängniszelle.
- Kosten für das Wachpersonal.
- Kosten für den Unterhalt eines Gefangenen.
- Steuerausfall, da der Gefangenen nicht mehr seiner früheren
Arbeit nachgehen kann.
- Kosten für die Familie des Gefangenen. Dies enthält sowohl
immaterielle Kosten wie das Leid der Familienmitglieder durch die
Trennung und den Verdienstausfall eines Familienmitglieds als auch
evtl. entstehende Kosten für die Gesellschaft wie Sozialhilfe,
Heimunterbringung von Kindern uä.m.
- Kosten der Strafverfolgung selbst (Polizei, Staatsanwaltschaft,
Gerichte).
- Kosten der späteren Wiedereingliederung des Gefangenen in die
Gesellschaft (Bewährungshelfer etc.)
Die "Kosten" für den Täter selbst sind hier nicht mit betrachtet.